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   RG, 20.05.1915 - Rep. IV. 699/14   

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RG, 20.05.1915 - Rep. IV. 699/14 (https://dejure.org/1915,42)
RG, Entscheidung vom 20.05.1915 - Rep. IV. 699/14 (https://dejure.org/1915,42)
RG, Entscheidung vom 20. Mai 1915 - Rep. IV. 699/14 (https://dejure.org/1915,42)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können letztwillige Verfügungen, die von Nichtehegatten in einem gemeinschaftlichen Testamente getroffen sind, als Einzeltestamente aufrecht erhalten werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftliches Testament.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Ein Konversionsverbot, wie es das Reichsgericht in RGZ 87, 33 angenommen habe, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen und stehe der Wirksamkeit der Erbeinsetzung der Beklagten daher nicht entgegen.

    Zwar hat das Reichsgericht in RGZ 87, 33 den Standpunkt eingenommen, § 2265 BGB lasse es nicht zu, gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen von Nichtehegatten als Einzeltestament aufrecht zu erhalten (dagegen heute die einhellige Auffassung, z.B. Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 2265 Rdn. 15, 14 unter Verweisung auf BGH, Beschluß vom 14.12.1955 - IV ZR 289/55; Staudinger/Kanzleiter, BGB 12. Aufl. § 2265 Rdn. 6 bis 14; MK-Musielak, BGB § 2265 Rdn. 4; Lutter FamRZ 1959, 273, 275; v. Lübtow, Erbrecht Bd. I S. 490).

  • BGH, 14.11.1968 - III ZR 116/66

    Wirksamkeit eines den Verfügungen eines Erbvertrages widersprechenden Testaments

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß ein Anwendungsfall des § 140 BGB, der ein nichtiges Rechtsgeschäft voraussetzt, nicht gegeben ist (vgl. RGZ 87, 33; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 140 Anm. 8 und zu § 2265 Anm. 14).
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